Jugendschutz
KEIN VERKAUF AN PERSONEN UNTER 18 JAHREN!
Gemäß dem Jugendschutzgesetz möchte ich darauf hinweisen, dass an Personen unter 18 Jahren keine alkoholischen Getränke verkauft werden dürfen.
Dieses Angebot richtet sich entsprechend nur an Volljährige.
Eine Bestellung und Auslieferung von Edelbränden und sonstigen alkoholischen Getränken erfolgt nur an volljährige Personen. Der Käufer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er mindestens 18 Jahre alt und zum Bezug alkoholischer Getränke berechtigt ist. Ferner weise ich darauf hin, dass Pakete grundsätzlich nur an über 18-jährige ausgehändigt werden. Der Käufer muss bei der Zustellung sicherstellen, dass nur Volljährige die Lieferung entgegennehmen.
Verstößt der Kunde gegen diese Bedingungen, spricht er bzw. seine gesetzl. Vertreter "Frohnbachtaler-Edelbrände" von Ansprüchen, die diesem aus der Verletzung der Verpflichtung entstehen, frei.
Wird mir bekannt, daß ein Kaufvertrag unter Zugrundelegung falscher Altersangaben zustande gekommen ist, behalte ich mir außer dem Widerruf des Vertrages strafrechtliche Schritte gegen den Besteller vor.
Ich bitte um Beachtung und um Ihr Verständnis.